Lohn, Versicherungen, Kündigungsfristen und Rechte, verständlich erklärt.
Bei der Temporärarbeit sind Sie beim Personaldienstleister angestellt, arbeiten aber im Einsatzbetrieb. Ihr Arbeitsvertrag, Ihre Lohnzahlung und Ihre Versicherungen laufen über den Verleiher, in unserem Fall über die mrm People AG. Der Einsatzbetrieb gibt Ihnen die Arbeit vor Ort vor. Dieses Modell ist im Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) geregelt und in der Schweiz weit verbreitet: In Branchen wie Bau, Handwerk, Industrie, Logistik oder Gesundheit ist Temporärarbeit oft der schnellste Weg zu einer neuen Stelle.
Für den Personalverleih gilt in der Schweiz der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (GAV Personalverleih). Er stellt sicher, dass Temporärarbeitende faire Löhne und geregelte Arbeitsbedingungen erhalten. Gilt im Einsatzbetrieb ein Branchen-GAV mit allgemeinverbindlichen Lohnbestimmungen (zum Beispiel im Bauhauptgewerbe), haben Sie Anspruch auf die dort geregelten Löhne.
Zum Grundlohn kommen Zuschläge, die im Stundenlohn abgegolten werden: Ferienentschädigung, Feiertagsentschädigung und der Anteil 13. Monatslohn. Auf Ihrer Lohnabrechnung sind diese Positionen einzeln ausgewiesen, so sehen Sie jederzeit, wie sich Ihr Lohn zusammensetzt.
Kurz gesagt: Als Temporärarbeitende sind Sie gleich abgesichert wie Festangestellte. Die Details erklären wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch anhand Ihres konkreten Einsatzes.
Temporärarbeit ist bewusst flexibel. Bei unbefristeten Einsätzen gelten die gesetzlichen Mindestfristen: in den ersten drei Monaten zwei Arbeitstage, ab dem vierten bis zum sechsten Monat sieben Tage, danach ein Monat. Diese Flexibilität gilt für beide Seiten, sie ist der Preis für den schnellen Einstieg und die Abwechslung, die viele an der Temporärarbeit schätzen.
Nichts. Für Bewerbende ist die Vermittlung kostenlos, der Personaldienstleister wird vom Einsatzbetrieb bezahlt. Mehr dazu im Artikel Bewerben über eine Personalvermittlung und in den häufigen Fragen.