Lohn bei Temporärarbeit: So setzt er sich zusammen.

Mindestlöhne 2026, Zuschläge und Überstunden nach GAV Personalverleih, mit Rechenbeispiel.

Was bestimmt meinen Lohn als Temporärmitarbeitende?

Für den Personalverleih gilt in der Schweiz der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (GAV Personalverleih). Er legt Mindestlöhne fest, die kein Verleiher unterschreiten darf. Gilt im Einsatzbetrieb ein allgemeinverbindlicher Branchen-GAV mit Lohnbestimmungen, zum Beispiel im Bauhauptgewerbe, haben Sie Anspruch auf die dort geregelten Löhne. Sind kantonale oder kommunale Mindestlöhne höher, gelten diese.

Ihr effektiver Lohn hängt ausserdem von Ausbildung, Erfahrung und Funktion ab. Die Mindestlöhne sind die Untergrenze, nicht der Normalfall. Den vereinbarten Stundenlohn finden Sie in Ihrem Einsatzvertrag.

Mindestlöhne 2026 im Überblick

Der GAV unterscheidet drei Stufen und zwei Lohngebiete. Der Kanton Zürich gehört wie Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Genf, die Agglomeration Bern und der Arc lémanique zum Hochlohngebiet. Die Ostschweiz (St. Gallen, Thurgau) und die Zentralschweiz gehören zum Normallohngebiet.

StufeNormallohngebietHochlohngebiet (z. B. ZH)
UngelernteCHF 21.22CHF 22.39
AngelernteCHF 22.76CHF 24.30
GelernteCHF 25.86CHF 27.62

Das sind Basislöhne pro Stunde, also ohne Zuschläge. Mit den Zuschlägen für Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn ergeben sich für 20 bis 49 Jahre alte Mitarbeitende diese Bruttolöhne pro Stunde:

StufeNormallohngebietHochlohngebiet (z. B. ZH)
UngelernteCHF 25.70CHF 27.12
AngelernteCHF 27.57CHF 29.43
GelernteCHF 31.32CHF 33.44

Wer gilt als gelernt, wer als angelernt?

  • Gelernt: Sie haben ein EFZ der Branche, eine abgeschlossene, mindestens dreijährige berufliche Grundbildung, die zur Tätigkeit passt, oder ein EBA der Branche plus mindestens drei Jahre Berufspraxis in dieser Tätigkeit.
  • Angelernt: Sie haben mindestens vier Jahre Berufspraxis in einer Tätigkeit, für die es eine Berufsbildung gibt, mit jeweils mindestens 1000 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr.
  • Lehrabgänger: Im ersten Beschäftigungsjahr nach der Lehre darf der Mindestlohn für Gelernte um höchstens 10 Prozent tiefer liegen.

Welche Zuschläge sind im Stundenlohn enthalten?

Temporärmitarbeitende erhalten Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn meist als prozentuale Zuschläge auf den Stundenlohn. Auf der Lohnabrechnung müssen sie einzeln ausgewiesen sein.

  • Feiertagsentschädigung: 3,2 % des Basislohns. Damit sind die offiziellen Feiertage abgegolten, die auf einen Werktag fallen.
  • Ferienentschädigung: 8,33 % (20 Ferientage) oder 10,6 % (25 Ferientage) bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 50. Altersjahr. Berechnet auf Basislohn plus Feiertagsentschädigung.
  • 13. Monatslohn: 8,33 % auf Basislohn plus Ferien- und Feiertagsentschädigung.

Rechenbeispiel: Gelernte Fachkraft im Kanton Zürich

Basislohn pro StundeCHF 27.62
Feiertagsentschädigung 3,2 %CHF 0.88
Ferienentschädigung 8,33 %CHF 2.37
Anteil 13. Monatslohn 8,33 %CHF 2.57
Bruttolohn pro StundeCHF 33.44

Davon werden wie bei jeder Anstellung die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung, Krankentaggeld und je nach Einsatzdauer die Pensionskasse).

Wie werden Überstunden bezahlt?

Die Normalarbeitszeit nach GAV Personalverleih beträgt 42 Stunden pro Woche. Gilt im Einsatzbetrieb ein Branchen-GAV mit anderer Arbeitszeit, richtet sich der Einsatz nach diesem.

  • Die 43. bis 45. Wochenstunde wird ohne Zuschlag bezahlt oder 1:1 kompensiert.
  • Arbeit über 45 Stunden pro Woche oder über 9,5 Stunden pro Tag wird mit 25 % Zuschlag bezahlt.
  • Sonntagsarbeit wird mit 50 % Zuschlag bezahlt.

Was gilt bei Krankheit?

Temporärmitarbeitende sind obligatorisch für Krankentaggeld versichert. Nach einer Wartefrist von höchstens zwei Kalendertagen erhalten Sie mindestens 80 % des durchschnittlichen Lohns. Mehr zu Versicherungen und Rechten lesen Sie im Ratgeber Temporärarbeit in der Schweiz.

Temporärlohn mit Festanstellung vergleichen

Ein temporärer Stundenlohn enthält Ferien, Feiertage und 13. Monatslohn bereits. Ein fester Monatslohn enthält sie nicht, dafür sind Ferien bezahlt und der 13. Monatslohn kommt separat. Vergleichen Sie deshalb immer Jahreslöhne. Wie der Wechsel in eine Festanstellung abläuft, erklärt der Ratgeber Von temporär zur Festanstellung.

Quelle: Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2024 bis 2027 (allgemeinverbindlich), Werte für das Jahr 2026. Die Mindestlöhne werden jeweils per 1. Januar der Teuerung angepasst. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; massgebend ist Ihr Einsatzvertrag.

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