Von temporär zur Festanstellung: So klappt der Wechsel.

Ihre Rechte, der Ablauf und worauf Sie bei Lohn, Ferien und Probezeit achten sollten.

Darf mich der Einsatzbetrieb fest anstellen?

Ja. Das Arbeitsvermittlungsgesetz schützt ausdrücklich Ihren Wechsel: Vereinbarungen, die es Ihnen oder dem Einsatzbetrieb erschweren oder verunmöglichen, nach dem Einsatz einen festen Arbeitsvertrag abzuschliessen, sind nichtig (Art. 19 Abs. 5 und Art. 22 Abs. 2 AVG). Für Sie als Arbeitnehmende entstehen beim Übertritt keine Kosten.

Viele Unternehmen nutzen den Temporäreinsatz bewusst als Kennenlernphase. Beim Modell Try & Hire ist die Übernahme von Anfang an das Ziel.

So läuft der Wechsel ab

  1. Interesse klären: Signalisiert der Betrieb Interesse, oder möchten Sie selbst bleiben, sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Wir kennen den Betrieb und klären die Rahmenbedingungen.
  2. Konditionen verhandeln: Lohn, Pensum, Ferien und Startdatum werden neu vereinbart. Der feste Vertrag wird direkt zwischen Ihnen und dem Unternehmen abgeschlossen.
  3. Temporäreinsatz sauber beenden: Wir stimmen das Ende Ihres Temporärvertrags auf den Start der Festanstellung ab, damit es keine Lücke und keine Überschneidung gibt.
  4. Abrechnung: Offenes Ferienguthaben und weitere Ansprüche aus dem Temporärverhältnis werden mit der letzten Lohnabrechnung ausbezahlt.

Worauf sollte ich achten?

Lohn richtig vergleichen

Ihr temporärer Stundenlohn enthält Zuschläge für Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn. Ein fester Monatslohn ist ohne diese Zuschläge berechnet, dafür sind Ferien und Feiertage bezahlt und der 13. Monatslohn kommt, falls vereinbart, separat. Vergleichen Sie deshalb den Jahreslohn und nicht den Stundenlohn mit dem Monatslohn. Die Zuschläge im Detail: Lohn bei Temporärarbeit.

Probezeit

Mit der Festanstellung entsteht ein neues Arbeitsverhältnis beim Unternehmen. Ob und wie lange eine Probezeit gilt, wird im neuen Vertrag geregelt. Da sich beide Seiten bereits kennen, lohnt es sich, eine kürzere oder keine Probezeit anzusprechen.

Ferien und Kündigungsfrist

Haben Sie im Einsatz noch Ferien zugut, werden diese am Ende ausbezahlt, wenn Sie sie nicht mehr beziehen können. Für die Festanstellung gelten ab Vertragsbeginn die Ferien und Kündigungsfristen des neuen Vertrags.

Pensionskasse

Waren Sie im Temporäreinsatz bereits in der Pensionskasse versichert, wird Ihr Guthaben an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Geben Sie dem neuen Arbeitgeber dafür die Angaben Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung an.

Und wenn es nicht passt?

Auch das ist ein Ergebnis. Der Temporäreinsatz endet mit kurzer Frist (siehe Kündigungsfristen bei Temporärarbeit), und wir suchen gemeinsam die nächste Stelle, die besser zu Ihnen passt.

Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), der GAV Personalverleih und Ihr Einsatzvertrag.

Finden Sie Ihren nächsten Einsatz.